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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines
1.    Für die Geschäftsbeziehung zwischen Movement & Strength Athletics KG (nachfolgend: „Trainer“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
2.    Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

2 Vertragsgegenstand
1.    Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.

3 Leistungsgegenstand
1.    Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu Trainingsinhalten, Ernährungsgestaltung und Lebensführung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
2.    Der Trainer gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den Trainer (vor Ort oder per Videokonferenz) oder im Fall der Trainingsplanung via App „Trainerize“. Im Fall der Trainingsplanung trainiert der Kunde in seiner eigenen Umgebung, mit eigenem Equipment oder in einem Gym seiner Wahl – auf jeden Fall nicht unter Aufsicht und nicht unter Verantwortung des Trainers. Dies obliegt in der Trainingsplanung-Betreuung dem Kunden selbst. Wird das Training per Videokonferenz durchgeführt, findet das Training in der bevorzugten Umgebung des Kunden statt, mit eigenem Equipment – unter Anleitung des Trainers. Für Schäden verursacht durch den Kunden oder am Kunden selbst während der Einheit haftet der Trainer nicht.
3.    Der Kunde ist verpflichtet, vor der Insanspruchnahme einer oder mehrerer Leistungen der Trainer von Movement & Strength Athletics KG, seine Tauglichkeit für das Training sicherzustellen.
4.    Folgende Leistungen werden zusätzlich angeboten: Gesundheits- und Fitnesstests, Ernährungscoaching, Trainingsplanung via App, Personal Training vor Ort, Personal Training via Videokonferenz.

4 Training und Terminvereinbarung
1.    Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch (Vor Ort oder Online per Videokonferenz) mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
2.    Eine Trainingseinheit dauert 55 Minuten.
3.    Die Trainingseinheiten finden nach Absprache entweder in den Räumlichkeiten des Trainers, des Kunden, Online per Videokonfernez, an einem öffentlichen Platz oder im Kooperationsstudio statt.
4.    Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Termine die nicht wahrgenommen oder spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden verrechnet bzw. die Einheit vom Block abgezogen.

5 Obliegenheiten des Kunden
1.    Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

6 Zahlungsbedingungen
1.    Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
2.    Bei Kauf eines Personal Trainings-Blocks ist die Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu bezahlen. Bei Vertragsabschluss für 12Monate ist der monatliche Betrag an den Trainer bis spätestens 15. des Monats zu entrichten. Eine Mahngebühr von 10 € wird angerecht bei Nichteinhaltung der Frist.
3.    Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Überweisung, Barzahlung.

7 Haftung und Hinweise
1.    Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
2.    Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten/Haftung für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.
3.    Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.

8 Datenschutz
1.    Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
2.    Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.
9 Geheimhaltung
1.    Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.

10 Vertragsdauer
1.    Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich unbefristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Eine erstmalige Kündigung ist nach Ablauf von 6 Monaten möglich. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
2.    Nach Ablauf von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Dies muss innerhalb der Frist rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben werden.  Bei Kauf eines Personal Trainings – Blocks gilt ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses.
3.    Bei Kauf eines Personal Trainings-Blocks hat dieser einer Laufzeit von einem Kalenderjahr. Die Laufzeit beginnt mit Kaufdatum. Falls mit Ablauf des Kalenderjahres noch Einheiten des Personal Trainings-Blocks offen bzw. nicht beansprucht wurden, verfallen die Einheiten. Wird der Personal Trainings-Block bei Kauf nicht zur Gänze sondern nach jeder in Anspruch genommenen Einheit bezahlt, ist nach Ablauf des Kalenderjahres der vollständige Restbetrag der noch offenen Einheiten in Gänze zu entrichten, auch wenn diese Einheiten nicht mehr in Anspruch genommen werden.

11    Krankheits-, Urlaubs- und Feiertagsregelung
1.    Krankheit des Kunden: Im Falle des Kauf eines Personal Trainings Blocks oder eines Vertrags:
Es wird ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 4 Wochen vereinbart. Sollte kein gemeinsamer Termin gefunden werden, kann der Ersatztermin alternativ einmalig per Videokonferenz durchgeführt werden. Sollte dies nicht möglich sein erhält der Kunde ein Ersatztraining (schriftlich) für den versäumten Termin zur eigenständigen Durchführung. In diesem Fall erfolgt das Training in der bevorzugten Umgebung des Kunden ohne Aufsicht des Trainers. Ein Nicht Nutzung des Ersatzangebots durch den Kunden berechtigt nicht zur Minderung, Kürzung oder Rückforderung des Beitrags.
2.    Krankheit des Trainers:  Im Falle des Kauf eines Personal Trainings Blocks oder eines Vertrags:
Es wird ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 4 Wochen vereinbart. Sollte kein gemeinsamer Termin gefunden werden, kann der Ersatztermin alternativ einmalig per Videokonferenz durchgeführt werden. Sollte dies nicht möglich sein erhält der Kunde ein Ersatztraining (schriftlich) für den versäumten Termin zur eigenständigen Durchführung. In diesem Fall erfolgt das Training in der bevorzugten Umgebung des Kunden ohne Aufsicht des Trainers. Ein Nicht Nutzung des Ersatzangebots durch den Kunden berechtigt nicht zur Minderung, Kürzung oder Rückforderung des Beitrags.
3.    Urlaub des Kunden: Im Falle des Kauf eines Personal Trainings Blocks oder eines Vertrags:
Der Kunde erhält ein Ersatztraining (schriftlich) für die versäumten Termine zur eigenständigen Durchführung. In diesem Fall erfolgt das Training in der bevorzugten Umgebung des Kunden ohne Aufsicht des Trainers. Ein Nicht Nutzung des Ersatzangebots durch den Kunden berechtigt nicht zur Minderung, Kürzung oder Rückforderung des Beitrags.
4.    Urlaub des Trainers:  Im Falle des Kauf eines Personal Trainings Blocks oder eines Vertrags:
Der Kunde erhält ein Ersatztraining (schriftlich) für die versäumten Termine zur eigenständigen Durchführung. In diesem Fall erfolgt das Training in der bevorzugten Umgebung des Kunden ohne Aufsicht des Trainers. Ein Nicht Nutzung des Ersatzangebots durch den Kunden berechtigt nicht zur Minderung, Kürzung oder Rückforderung des Beitrags.
5.    Feiertagsregelung:
Im Falle des Kauf eines Personal Trainings Blocks findet an Feiertagen kein Training statt. Es wird ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 4Wochen vereinbart. Sollte kein gemeinsamer Termin gefunden werden, kann der Ersatztermin alternativ einmalig per Videokonferenz durchgeführt werden.
Im Falle des Kaufs eines Vertrags findet an einem österreichischem Feiertag kein Personal Training statt. Auf Wunsch des Kunden kann ein Ersatztraining (schriftlich) zur eigenständigen Durchführung erstellt werden. Dieser Wunsch muss mindestens 48 Stunden vor dem Feiertag dem Trainer mitgeteilt werden. Ein Nicht Nutzung des Ersatzangebots durch den Kunden berechtigt nicht zur Minderung, Kürzung oder Rückforderung des Beitrags

12 Schlussbestimmungen
1.    Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2.    Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.


 

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